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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Motorradführerschein wird 2013 deutlich teurer!

15.10.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer sparen will, muss jetzt mit der Klasse A anfangen. In drei Monaten, am 19.01.2013, tritt die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Zwei wichtige Änderungen sorgen dafür, dass Motorrad-Fahrschüler dann wesentlich mehr Zeit und Geld in den Führerschein der Klasse A investieren müssen. Alle, die zwischen 18 und 24 Jahre alt sind und gern Motorrad fahren möchten, sollten den Führerschein deshalb noch dieses Jahr machen. „Diese Altersgruppe erhält bisher eine beschränkte Fahrerlaubnis, die nach zwei Jahren automatisch in die unbeschränkte umgewandelt wird“, erläutert #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Das wird nächstes Jahr anders. Wer unter 25 ist, bekommt in Zukunft den neuen Führerschein der Klasse A2. Um nach zwei Jahren die Klasse A zu erhalten, müssen Anwärter zurück in die Fahrschule und eine neue praktische Prüfung ablegen.“ Das bedeutet zusätzlichen Aufwand – und zusätzliche Kosten: Je nach Anzahl der benötigten Fahrstunden schätzt sie der Fahrlehrer auf 300 bis 500 Euro. Auch für Besitzer des Führerscheins der Klasse A1 für Leichtkrafträder wird sich nächstes Jahr einiges ändern. Noch können sie mit 25 Jahren unter erleichterten Bedingungen in die Klasse A einsteigen: Bereits geleistete Theoriestunden und Sonderfahrten werden angerechnet. Ab 2013 gibt es diese Regelung nicht mehr. Wer dann den Führerschein der Klasse A machen möchte, ohne vorher im Besitz der beschränkten Fahrerlaubnis gewesen zu sein, muss noch einmal den ganzen Theorieunterricht und die volle praktische Ausbildung absolvieren. Fahrschulinhaber #userInhaber# rät deshalb allen, die zukünftig schwere Maschinen fahren wollen, gleich mit der beschränkten Klasse A zu beginnen: „Das gilt für diejenigen, die jünger als 25 Jahre sind und den Motorrad-Führerschein machen wollen, genauso wie für alle, die bereits die Klasse A1 haben und demnächst auf A umsteigen möchten.“ Fragen zum Motorrad-Führerschein beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Experten auf Deutschlands Straßen

17.09.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Fahrlehrer – ein sozialer Beruf mit großer Verantwortung Verkehrsregeln, die Berechnung von Bremswegen oder die Funktionsweise eines Viertaktmotors – das sind Stärken und Kompetenzen, die wohl die meisten von uns mit dem Beruf des Fahrlehrers verbinden würden. Fragt man allerdings jemanden vom Fach, stehen ganz andere Dinge im Vordergrund: „Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen sind die Fähigkeiten, die wir in unserer Branche am meisten brauchen“, so Jens Opp, Inhaber der OPP Fahrschulen. „Denn die Aufgabe eines Fahrlehrers ist nicht, den Schülern einfach nur Wissen einzutrichtern, sondern sie zu guten, sicheren Fahrern zu machen. Und dazu gehört noch weit mehr als die fachliche Kompetenz.“ Jens Opp ist sich der Verantwortung, die sein Beruf mit sich bringt, sehr bewusst. „Ein Fahrschüler kann die theoretische Prüfung fehlerfrei bestehen und auch praktisch bei den Fahrstunden alles richtig machen – ob er das Gelernte allein am Steuer dann wirklich umsetzt, steht auf einem ganz anderen Blatt.“ Der langjährige Fahrlehrer weiß, dass junge Menschen gern ihre Grenzen austesten und es mit Vorschriften dabei nicht immer ganz genau nehmen. „Um den Schülern wirklich bewusst zu machen, dass sie durch falsches Verhalten im Straßenverkehr ihr eigenes und das Leben anderer zerstören können, ist ein gutes Verhältnis ganz wichtig. Wir müssen den richtigen Ton treffen – und genug Sympathie erwecken, um als Vorbild akzeptiert zu werden.“ Fächer wie Pädagogik und Verkehrsverhalten sind daher, neben Technik, Recht oder praktischem Fahren, wichtiger Bestandteil der fünfmonatigen Ausbildung an der Fahrlehrerfachschule. Danach folgen mindestens viereinhalb Monate Praktikum. Auszubildende müssen mindestens 22 Jahre alt sein, mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können und die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE besitzen. Doch damit nicht genug. „Regelmäßige mehrtägige Weiterbildungen sind gesetzlich vorgeschrieben“, erklärt Jens Opp. „So bleiben wir in punkto Verkehrsrecht oder Umweltschutz, vor allem aber auch Unterrichtsgestaltung, immer auf dem Laufenden.“ Genauere Auskunft zur Fahrlehrer- oder Führerscheinausbildung gibt Jens Opp gern unter der Durchwahl 0631-26523 oder direkt in der Fahrschule: OPP Fahrschulen, Mainzer Strasse 2, 67657 Kaiserslautern.

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Freie Fahrt in der Fremde

16.07.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer Auslandsreisen mit dem Auto plant, sollte sich vorher gut informieren Linksverkehr, Lichtpflicht, Tempolimits: Wenn man mit den Verkehrsregeln des Reiselandes nicht vertraut ist, kann ein Urlaub mit dem Auto schnell in Stress ausarten – und sogar richtig teuer werden. „Gerade beim Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen ist erhöhte Aufmerksamkeit angesagt“, weiß Jens Opp von der Fahrschule OPP. Nicht immer sind Tempolimits ausgeschildert, sondern es gelten oft generelle Höchstgeschwindigkeiten, die auch noch nach Witterungsverhältnissen und Tageszeit variieren können. In Frankreich gibt es außerdem eine Sonderregelung für Fahranfänger.“ Autoreisende tun deshalb gut daran, sich vor Fahrtantritt gründlich über die am Zielort und in den bei der Hin- und Rückreise durchquerten Ländern geltenden Bestimmungen zu informieren. Dazu gehört auch die vorgeschriebene Ausstattung. Beispielsweise ist in vielen Ländern inzwischen das Mitführen einer Warnweste Pflicht. Verstöße gegen die Verkehrsregeln, vor allem zu schnelles Fahren, werden häufig mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Außerdem haben viele Länder Regelungen, die wir in Deutschland nicht kennen – wie die ganztägige Lichtpflicht. Diese gilt nicht nur in Skandinavien, sondern inzwischen auch in vielen osteuropäischen Staaten und in Italien. Italien hat außerdem spezielle verkehrsberuhigte Zonen, in die man nur mit einer Sonderberechtigung einfahren darf. „Die wichtigsten Punkte finden Sie normalerweise in guten Reiseführern aufgelistet. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich an die jeweiligen Konsulate oder Verkehrsvereine wenden“, rät Jens Opp. Damit der Urlaub nicht teurer wird als geplant, hat der Fahrschulinhaber noch weitere Tipps auf Lager: „Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sollten Sie einen D-Aufkleber am Fahrzeug anbringen. Hier reicht die Kennzeichnung auf dem EU-Nummernschild meist nicht aus. Stellen Sie außerdem dringend sicher, dass Ihre KfZ-Versicherung auch Auslandsreisen abdeckt und schließen Sie ansonsten eine spezielle Reiseversicherung ab.“ Spezielle Fragen zu Ihrem Urlaubsland beantwortet Jens Opp auch gern unter der Durchwahl 0631-26523 oder direkt in der Fahrschule: OPP Fahrschulen, Mainzer Strasse 2, 67657 Kaiserslautern.

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