Beschleunigte Grundqualifikation Berufskraftfahrer

Voraussichtlicher Termin am 10.06.2025

Die Anforderungen an beruflich tätiges Fahrpersonal sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Grundsätzlich ist der Nachweis einer sog. „beschleunigten Grundqualifikation“ im Umfang von mind. 140 Zeitstunden zusätzlich erforderlich. Die Fahrschule Opp vermittelt Ihnen die alle erforderlichen Kenntnisse, damit Sie die abschließende Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich bestehen.

Zielgruppe

Personen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben und somit der gesetzlichen Pflicht zur zusätzlichen Grundqualifikation unterliegen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis beruflich nutzen wollen.

Voraussetzungen

Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung, da die Prüfungssprache zur Zeit noch auf deutsch beschränkt ist.

Weitere Hinweise

 

Rechtliche / normative Grundlagen

- Richtlinie (EU) 2018/645
- BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV

 

- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Weiterbildung finanziell fördern lassen. Sprechen Sie uns gerne an.

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