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Motorrad fahren mit dem Autoführerschein

Was darf ich fahren?

  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • mindestens seit 5 Jahren Klasse B
  • Teilnahme an einer Fahrerschulung

Ablauf der Fahrerschulung:

  • mindestens 4 Einheiten á 90 Minuten Theorie (8 Unterrichtsstunden)
  • mindestens 5 Einheiten á 90 Minuten Praxis (10 Fahrstunden)

Prüfung:

  • KEINE Theorieprüfung!
  • KEINE Praxisprüfung!

Eintrag im Führerschein:

  • Nach vollständiger und erfolgreicher Teilnahme an der Fahrerschulung, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung. Gegen Vorlage dieser Bescheinigung stellt das Straßenverkehrsamt einen neuen Füherschein aus mit entsprechendem B196-Eintrag.

Kosten

  • Die Fahrerschulung im oben genannten Umfang kostet komplett 799,- Euro.